Silber Philharmoniker als legales Schmuggelgut
Gepostet in Staat am 2. Jul 2009
Dieser Artikel stellt nicht mehr die aktuelle Rechtslage da => siehe Kommentare Der silberne Philharmoniker ist mit einem Nennwert von 1,50 Euro offizielles Zahlungsmittel im Euroraum. Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie Drittländern gilt auf Grund der Geldwäschegesetzgebung eine Anmeldung beim Zoll, wenn 10.000 Euro oder mehr über die nationalen Grenzen gebracht werden. 207 kg Silber legal über die [...]

