Eigentlich gibt es schon wesentlich länger die bedruckten Zettel mit den Zahlen, für die man Waren tauschen kann. Doch im Jahre 1909 regelte erstmals ein Reichsgesetz, dass Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind.
Herausgegeben wurden die Noten von der Reichsbank in Berlin. Zwar waren noch andere ältere Banknoten von Privatbanken oder Ländern im Umlauf, diese verschwanden aber nach und nach.
Dieser Geldschein ist 100 Jahre alt

Text des Geldscheins: Ein hundert Mark (gemeint ist Münzgeld) zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser Banknote.
Papiergeld konnte damals gegen Münzen mit hohem Silberanteil getauscht werden
Damals waren Münzen verschiedener Metalle als Zahlungsmittel sehr beliebt. Um Vertrauen zum Papiergeld zu gewinnen, garantierte die Reichsbank, dass die größeren Geldnoten jederzeit in Gold/Silber eingetauscht werden konnten.
Gleichwohl war das Papier wie beispielsweise die 100-Reichsbanknote keine 100 Mark wert, sondern stellte lediglich einen Anspruch auf einen Gegenwert von 100 Reichsmark dar. Also eher ein Schuldschein.
Dies ist noch heute so, nur damals stand es direkt auf der Banknote: „Ein hundert Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser Banknote“. Gemeint ist die Auszahlung in Münzen mit Materialwert (Gold, Silber).
Trotz Krisen hohes Vertrauen ins Papiergeld
Obwohl in der Hyperinflation von 1922/23 und den Währungsreformen von 1948 und 1990 (nur neue Bundesländer) viele Menschen erhebliche Teile ihres Vermögens verloren, gibt es ein fast grenzenloses Vertrauen in die heutigen Euroscheine. Hoffen wir, dass es noch lange so bleibt.
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Bildmaterial: Privatarchiv
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